Was Richter Ewald Stark zu Beginn seiner Tätigkeit noch weit von sich gewiesen hatte, konnte er bald nicht mehr leugnen. Die Tatsachen erwiesen sich als noch weitaus gravierender denn alle vorangegangenen Vermutungen. Der Schierlingsbecher der Neuzeit, das sogenannte Euthanasiegesetz, erst im letzten Herbst von der übereifrigen Gesundheitsministerin mit Gewalt durchgeboxt, hatte Ärzten und Klinikmitarbeitern Tür und Tor geöffnet. Waren schon die Formulierungen des Gesetzestextes alles andere als konkret, so ließen die Umschreibungen, was nun als aktive und was als passive Sterbehilfe zu gelten hatte, beinahe jede perfide Möglichkeit zu.
In der ursprünglichen Fassung war vom Einverständnis der Betroffenen, von deren unabänderlichem Wunsch zu sterben und von mindestens zwei unabhängigen Ärzten die Rede gewesen, die einem siechen Patienten dessen unbedingten Todeswillen bescheinigen mußten. Die Praxis zeigte vielfach ein ganz anderes Bild. Hier genügte oftmals ein kurzes Gespräch mit Verwandten, ein angedeutetes - oder interpretiertes - Kopfnicken des ‚Delinquenten’ oder alleine die Beurteilung des Arztes. Beziehungsweise des Pflegers. Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen nannten dies die einen, Tötung auf Verlangen die anderen. Niemals in der Geschichte der Medizin wurden solche Massen von Medikamenten zur Ruhigstellung der Patienten verabreicht wie während der Ära Grabow.
Von den Verantwortlichen war natürlich mit deutscher Gründlichkeit Buch geführt worden. Zwar nicht darüber, wer wen wann umgebracht hatte. Die beschlagnahmten Computer jedoch enthielten noch alle jene verräterischen Spuren der autorisierten Zugriffe, der Abfragen, der Ausdrucke, alles war gespeichert, und von Spezialisten - trotz versuchter Löschung - wieder sichtbar gemacht worden. Endlich gab es für die Täter keine Ausflüchte mehr, endlich mußten sie Profil zeigen. Nach monatelangen unermüdlichen Recherchen kamen die ersten Fälle schließlich zur Anklage.
Die neue Regierung war sich schnell darüber einig, daß für die Hauptschuldigen nur die härtesten Strafen in Frage kamen, und noch immer war der Spruch Auge um Auge zu hören; gemeint war definitiv die Todesstrafe. Richter Stark jedoch wollte sich, und damit die Justiz, nicht auf dieselbe Stufe mit diesen Verbrechern stellen und riet von dieser Art der Bestrafung ab. Die Kommission hielt sich in dieser Frage noch bedeckt.
Zu Beginn der Prozesse, die ein bislang nie gekanntes Interesse unter der Bevölkerung hervorriefen und daher in der großen Frankfurter Festhalle stattfinden mußten, wurden jene Befehlsempfänger gnadenlos abgeurteilt, welche ausführendes Organ gewesen waren, wie Krankenschwestern, Altenpfleger - von denen sich einige in besonderem Maße hervorgetan hatten – dazu Ärzte, Juristen, städtische und staatliche Beamte. …
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