Seine Anzeige gegen Grabow war ohne Umweg direkt auf dem Tisch der Staatsanwältin gelandet, und im Laufe des Gespräches stellte sich schnell heraus, daß Frau Hindemiths Interesse an dem Fall Grabow nicht weniger groß war, als das von Bernd und Hermann. Dies allerdings aus ganz anderen Gründen.
„Nun“, begann Lothar vorsichtig, „es hat mehr als nur den Anschein, als sei unser Freund Grabow in gewisse Aktivitäten verwickelt, die zum Tode mehrere Menschen geführt haben. Wobei es so aussieht, als würde sich dieser Herr nicht selbst die Hände schmutzig machen. Das übernehmen offenbar andere für ihn.“
Die Staatsanwältin schlug ihre schlanken Beine übereinander und schüttelte ihren hübschen Kopf.
„Sie sind nicht ganz auf dem Laufenden, Hauptkommissar Schmidt“, erwiderte sie ein wenig zu kokett, wobei sie den Dienstgrad des Mannes betonte, so als wollte sie den Unterschied zwischen der Staatsanwaltschaft und der Exekutive hervorheben und der völlig andersartigen Macht, die von beiden ausging. „Grabow sitzt bereits seit mehreren Wochen in Untersuchungshaft Er ist weitestgehend geständig. Aufgrund ihrer Brisanz unterliegt diese Angelegenheit jedoch einer strengen Geheimhaltung, die Presse wurde nicht informiert. Ich gehe davon aus, daß dies auch nach unserem - vertraulichen - Gespräch so bleibt!“
Beinahe scharf kam diese Warnung über ihre roten Lippen, Lothar nickte nur. Was wußte diese Frau alles? Oder besser: Was verschwieg sie? Wenn Grabow tatsächlich in U-Haft säße, hätte das Dezernat es längst erfahren. Diese Frau log! Daher war er auch nicht gewillt, ihre weiteren Fragen bezüglich seines Interesses an Grabow wahrheitsgemäß zu beantworten.
„Es handelt sich um einen Routinefall. Ein Mann aus…“, nur kurz war sein Zögern, „…Berlin hat Grabows Namen ins Spiel gebracht. Wir müssen uns darum kümmern. Nur Routine, Frau Staatsanwältin, nichts weiter.“
Auch sein provokant gehauchtes Frau Staatsanwältin zeugte nicht gerade von jenem Respekt, den man sich gegenseitig schulden sollte. Aber Lothar arbeitete in einer eigenständigen Behörde. Zwar war er zur Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft angehalten. Zeigten sich jedoch triftige Gründe, wie in diesem speziellen Fall, in dem von einem ‚Maulwurf’ ausgegangen werden mußte, wenn nicht von Schlimmerem, so passierte es schon mal, daß man Informationen zurückhielt. …
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